Neu ab 2004
Das zahlen Sie als Patient
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab 1. Januar 2004:
Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut):
- Praxisgebühr 10 Euro pro Quartal. Ausnahmen: Überweisungen im selben Quartal, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge, Früherkennung, Schutzimpfungen
Arznei - und Verbandmittel:
- Zuzahlung von 10% des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Mittel; nicht verschreibungspflichtige Mittel müssen selbst bezahlt werden.
Heilmittel
(z.B. Massagen, Ergotherapie):
- 10% der Kosten und 10 Euro je Verordnung
Häusliche Krankenpflege:
- 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung, max. 28 Tage im Jahr
Hilfsmittel
(z.B. Hörgeräte, Einlagen):
- 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Krankenhaus:
- 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage pro Jahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation:
- 10 Euro pro Tag, bei Anschluß-Reha begrenzt auf 28 Tage
Brillen
(Kinder und Jugendliche sowie schwer Sehbehinderte ausgenommen):
- müssen selbst bezahlt werden
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung:
- müssen selbst bezahlt werden
Sterbegeld, Entbindungsgeld:
- werden gestrichen
Kostenerstattung:
- ab 2004 für alle gesetzlich versicherten Patienten möglich
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Quelle:BMGS, Stand: 9. November 2003